SofortGutachten
Das garantiert unabhängige TÜV NORD SofortGutachten nach dem
Vier-Augen-Prinzip:
TÜV NORD Ingenieur und ein TÜV NORD Schadengutachter analysieren und
dokumentieren Ihren Unfallschaden online in Echtzeit. Innerhalb
kürzester Zeit halten Sie eine fundierte Reparaturkosten-Kalkulation
in der Hand. Das innovative TÜV NORD SofortGutachten. Viel Wissen.
Viel schneller.
Wer haftet bei Unwetterschäden?
Bei einem Sturm werden häufig Fahrzeuge durch herabfallende Äste,
lose Dachziegel oder umherfliegende Gegenstände beschädigt. Die
Teilkasko-Versicherung sichert Sturmschäden ab.
Vereinbaren Sie einen Termin in unserem Autohaus, so können die
Schäden schnellst möglich per Sofortgutachten aufgenommen werden vom
TÜV Nord.
Wer haftet bei Unwetterschäden?
Bei einem Sturm werden häufig Fahrzeuge durch herabfallende Äste,
lose Dachziegel oder umherfliegende Gegenstände beschädigt. Die
Teilkasko-Versicherung sichert Sturmschäden ab.
Vereinbaren Sie einen Termin in unserem Autohaus, so können die
Schäden schnellst möglich per Sofortgutachten aufgenommen werden vom
TÜV Nord.
Laut Versicherungsbedingungen ist ein Sturm erst dann gegeben, wenn
es sich um eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke
8 der Beaufort-Skala handelt. Bei einem Sturmschaden ist es deshalb
sinnvoll, die Schadensmeldung mit den Angaben des Wetteramtes zu
ergänzen, um zu belegen, dass es sich offiziell um einen Sturm
gehandelt hat.
Lacktechnische Gutachten von TÜV NORD Mobilität Sie möchten der
Ursache Ihres Lackschadens auf den Grund gehen, der TÜV Nord erstellt
für Sie ein lacktechnisches Gutachten. Dieses gibt Ihnen Aufschluss
darüber, ob die Schäden durch Hagel, Vogelkot, Emissionen sind.
Wer zahlt bei Winterschäden?
Nicht alle Verkehrsteilnehmer befreien ihre Fahrzeuge sorgfältig von
Schnee und Eis. Wenn sich dann eine Eisplatte beim Anfahren oder
während der Fahrt löst und ein Auto dadurch beschädigt wird, ist der
Fahrer des verursachenden Fahrzeugs bzw. dessen Kfz-Versicherung für
den Ausgleich verantwortlich. Falls Sie den Schaden beobachtet haben,
notieren Sie sich das Kennzeichen, die Uhrzeit und den genauen Ort.
Name und Anschrift von möglichen Zeugen notieren. Vereinbaren Sie mit
uns einen Termin für das Sofortgutachten vom TÜV Nord.
Auch nach einem Unfall helfen wir Ihnen
Sie hatten einen Unfall und wissen nicht, was genau jetzt mit Ihrem
Fahrzeug passiert. Wir helfen und Informieren Sie gerne.
Als Unfallopfer haben Sie das Recht, Ihr Fahrzeug in einer
Fachwerksatt reparieren zu lassen und einen Sachverständigen zur
Beweissicherung hinzuzuziehen. Das Autohaus Pohlmann arbeitet mit dem
TÜV Nord zusammen, der TÜV Nord erstellt ein Sofortgutachten so kann
die Schadensaufnahme schnell erfolgen. Ein Schadengutachten, nutzt
sowohl dem Unfallverursacher wie auch dem Geschädigten.
Solange es sich bei dem Unfallschaden nicht um einen Bagatellschaden
handelt – also ab einer Schadenhöhe von ca. 800 €- bezahlt
die Versicherung des Unfallverursachers das Gutachten. Sollte es
Probleme mit der Versicherung des Unfallverursachers geben, kann auch
ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden.
Wenn man der Unfallverursacher ist, sollte man nach dem Unfall
umgehend die Versicherung informieren. Bei einer Vollkaskoversicherung
übernimmt diese in der Regel die Kosten für ein Schadengutachten.
Sicherheitshalber sollte man aber die Zustimmung der Versicherung
einholen.
Der TÜV Nord stellt den Schaden an Ihrem Fahrzeug in einem
Unfallgutachten exakt und neutral fest, sichern Beweise und weisen
Schadenumfang und Ersatzanspruch nach. Darüber hinaus stellen die
Sachverständigen Schadenhöhe, Wertminderung und Wiederbeschaffungswert
des Fahrzeuges fest. Außerdem wird geschätzt, wie viel Zeit eine
Reparatur erfordern wird. Das ist dann wichtig, wenn Sie einen
Mietwagen in Anspruch nehmen möchten, den erhalten Sie
selbstverständlich auch bei uns direkt im Autohaus.
Richtiges Verhalten beim Parkrempler am Auto
Wer kennt es nicht, enge Parkbuchten oder eine unübersichtliche
Situation auf einem Parkplatz – beim Parken passiert es schnell,
dass ein anderes Fahrzeug touchiert wird. Wie Sie sich richtig
verhalten, erklären wir Ihnen gerne. Wer nach einem Parkrempler nur
einen Zettel mit seinen Kontaktdaten hinterlässt, macht sich strafbar.
Es drohen Geldstrafe, Punkte in Flensburg und Führerscheinentzug, denn
ein Parkschaden gilt im Sinne des Rechts als Unfall. Darüber hinaus
riskiert man auch den Verlust des Versicherungsschutzes.
Grundsätzlich sollte man deshalb selbst bei einem kleinen Parkrempler
dieselben Maßnahmen treffen wie bei einem gewöhnlichen Unfall: Mit dem
Geschädigten müssen zunächst erst einmal Versicherungs- und
Personendaten ausgetauscht werden.
Wie lange muss ich vor Ort warten?
Mindestens eine halbe Stunde Wartezeit gilt als zumutbar. Kehrt der
Geschädigte jedoch nicht zeitnah zurück, sollte man umgehend die
Polizei informieren und den Unfall melden. Damit sollte man nicht zu
lange warten, sonst macht man sich womöglich wegen Fahrerflucht
strafbar. Außerdem würden dann noch 3 Punkte in Flensburg fällig
werden.
Übrigens: Behauptet ein Unfallverursacher, er habe den Unfall beim
Parken nicht bemerkt, wird in der Regel ein Gutachter hinzugezogen.
Kommt dieser anhand der Spuren zu dem Ergebnis, dass der Verursacher
den Parkschaden wahrgenommen haben müsste, ist der Tatbestand der
Fahrerflucht erfüllt.
Welche Versicherung zahlt beim Parkrempler?
Hat während des Zusammenpralls eines der Fahrzeuge gestanden,
übernimmt in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung des alleinigen
Verursachers die Kosten für die Reparatur. Befanden sich beim Unfall
auf dem Parkplatz beide Fahrzeuge in Bewegung, einigen sich
Versicherungen meist auf eine 50 % -Regelung. Wenn sich aber der
Verursacher aus dem Staub gemacht hat, bleibt der Betroffene in der
Regel auf den Kosten sitzen – es sei denn, er ist Vollkasko
versichert.
Übrigens: Eine Chance bleibt noch, falls der Unfallverursacher den
Schaden nicht meldet. Wenn man dessen Anschrift und Kennzeichen kennt,
kann man durch den Zentralruf der Autoversicherer herausfinden, welche
Versicherung zuständig ist, und dann eine Schadensmeldung vornehmen.
Außerdem kann man sich natürlich auf die Suche nach möglichen
Unfallzeugen machen.
Wir empfehlen: vor der Schadenregulierung zu klären, ob sich der
Schadenfreiheitsrabatt ändert und sich somit womöglich Ihr Beitrag
erhöht. In manchen Fällen ist es für den Betroffenen günstiger, die
Werkstattkosten selbst zu übernehmen.
Ein Unfallgutachter ist Ihr gutes Recht – sichern Sie Ihre
berechtigten Ansprüche mit einem Unfallgutachten. Mit dem neuen TÜV
NORD-Sofortgutachten können die Schäden schnellstens aufgenommen
werden. War es bisher nötig, dass ein Schadengutachter vor Ort das
Fahrzeug persönlich in Augenschein nimmt, wird diese Aufgabe jetzt
auch von TÜV NORD-Experten wahrgenommen, die per Smartphone in
direktem Kontakt mit dem TÜV NORD-Schadengutachter im
Sachverständigenzentrum die Schadenaufnahme durchführen. Vergingen
bisher rund zwei Tage für die Erstellung eines entsprechenden
Gutachtens, kann in Zukunft die Schadenabwicklung schon nach einer
Stunde weiterverfolgt werden.
Unfall auf dem Parkplatz beide Fahrzeuge in Bewegung, einigen sich
Versicherungen meist auf eine 50 % -Regelung. Wenn sich aber der
Verursacher aus dem Staub gemacht hat, bleibt der Betroffene in der
Regel auf den Kosten sitzen – es sei denn, er ist Vollkasko
versichert.
Übrigens: Eine Chance bleibt noch, falls der Unfallverursacher den
Schaden nicht meldet. Wenn man dessen Anschrift und Kennzeichen kennt,
kann man durch den Zentralruf der Autoversicherer herausfinden, welche
Versicherung zuständig ist, und dann eine Schadensmeldung vornehmen.
Außerdem kann man sich natürlich auf die Suche nach möglichen
Unfallzeugen machen.
Die Leistungen der TÜV NORD-Experten im Einzelnen:
Erstellung von Gutachten bei Haftpflicht- bzw. Kaskoschäden
Erstellung von Schadengutachten bei fremd- und selbstverschuldeten
Unfällen
Erstellung von Gutachten zur Beweissicherung
Rekonstruktion vom Unfallhergang
Ein Angebot in Zusammenarbeit mit dem TÜV NORD Mobilität GmbH &
Co. KG